Sport zu "Fünft"

Nach der "Fünften-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt" ist nun das individuelle Sporttreiben im Freien in Gruppen mit bis zu FÜNF Personen erlaubt:

(..hier § 8 !)

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VO_Fuenfte_SARS_CoV-2_EindaemmungsVO_Urs
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