Fußball Regionalliga: ..Nils Schätzle fehlt ein Spiel

...Wie das Sportgericht des NOFV mitteilte, muss der Germane nach seiner roten Karte in der 93. Minute in Auerbach nun am Sonntag gegen TeBe pausieren.

Zwar konnte nach der Sichtung der Fernsehbilder festgestellt werden, dass es sich bei seiner Aktion nicht um ein „rotwürdiges“ Foul handelte, da aber die „Tatsachenentscheidung“ zum Schutz der Autorität des Schiedsrichters gelten muss, folgte zwangsläufig diese Sperre für ein Spiel.

 

NOFV:

„Gründe: In der 93. Spielminute des o.g. Spiels grätsche der Halberstädter Spieler Schätzle kurz vor der Strafraumgrenze zum Ball, der von einem allein auf das Halberstädter Tor zulaufenden gegnerischen Spieler geführt wurde. Dabei brachte er den gegnerischen Spieler zu Fall. Der Schiedsrichter erkannte auf Notbremse und zeigte Spieler Schätzle die rote Karte. Nach den ergänzenden Angaben von Spieler Schätzle und einer Auswertung der vorgelegten Videoaufnahmen kann mit hinreichender Gewissheit aber nicht davon ausgegangen werden, dass Spieler Schätzle durch ein regelwidriges Foulspiel am Gegenspieler eine offensichtliche Torchance der Auerbacher Mannschaft verhindert hätte. Nach den Videoaufnahmen ist nicht auszuschließen, dass Spieler Schätzle bei seiner Aktion den Ball gespielt und den Zweikampf damit noch regelgerecht ausgeführt hat. Zu seinen Gunsten und allein im schriftlichen summarischen Verfahren ist daher im Zweifel nicht davon auszugehen, dass durch ein regelwidriges Verhalten eine offensichtliche Torchance vereitelt worden ist. Die Verhängung einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel wegen eines unsportlichen Verhaltens war aber gleichwohl geboten, da nach ständiger Rechtsprechung des NOFV- und DFB- Sportge- Nordostdeutscher Fußballverband e.V. Mitglied im Deutschen Fußball-Bund Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes e.V. richtes und der bindenden Bestimmung nach Art. 18 Abs. 4 des FIFA- Disziplinarreglements in derartigen Fällen zum Schutz der Autorität des Schiedsrichters und aufgrund der Unanfechtbarkeit von Tatsachenentscheidungen auch bei einem strittigen Sachverhalt eine Sperre für das dem Feldverweis folgende Spiel unumgänglich ist.“