Fußball: ... Umgang mit Probetrainingseinheiten

(tw) Im Herbst diesen Jahres kam es wieder mal zu Einladungen von Germania-Nachwuchsspielern von fremden Vereinen. Die mangelnde Absprache und willkürliche Auswahl junger Germanen stieß damals auf lautstarke Kritik und brachte einen Stein ins Rollen.

Inzwischen hat der Fußballverband Sachsen-Anhalt rechtliche Lagen überprüft und einige "Handlungsempfehlungen" veröffentlicht.

 

FSA:

NACHWUCHSFUSSBALL: HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PROBETRAINING

18.12.2025
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Robert Kegler
Foto: FSA I Der FSA hat Handlungsempfehlungen für die Durchführung von Probetrainings erstellt.
Der Jugendausschuss des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt hat sich gemeinsam mit dem Team Talentförderung intensiv mit dem Thema Probetraining auseinandergesetzt.

Ergebnis dieser Arbeit sind neue Handlungsempfehlungen, die von beiden Gremien ausdrücklich begrüßt werden. Sie bieten eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und beleuchten die unterschiedlichen Perspektiven von Spielerinnen und Spielern, Eltern sowie Vereinen. Ziel ist es, gegenseitiges Verständnis zu fördern, Konflikte zu vermeiden und einen fairen Ablauf von Probetrainings sicherzustellen.

 

Die Empfehlungen beinhalten unter anderem einen Musterablauf, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. So wird etwa eine vorherige Abstimmung zwischen den Vereinen, die Zustimmung der Eltern sowie eine transparente Kommunikation empfohlen. „Fair Play“ umfasst auch den Umgang mit Probetrainings – darauf legt der Fußballverband Sachsen-Anhalt besonderen Wert.


„Mit den neuen Handlungsempfehlungen schaffen wir eine transparente und faire Grundlage für Probetrainings und setzen ein wichtiges Signal für die Förderung junger Talente“, äußert sich Robin Seitenglanz, FSA-Vizepräsident Nachwuchs- und Frauenfußball.

 

 

 

Handlungsempfehlung für den Umgang mit Probetraining

 

Diese Handlungsempfehlung bietet eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen sowie die unterschiedlichen Perspektiven der beteiligten Parteien. Ziel ist es, gegenseitiges Verständnis zu fördern und Konflikte zu vermeiden. Darüber hinaus wird ein Musterablauf skizziert, der sowohl den Interessen der beteiligten Vereine als auch denen der Jugendspielerinnen und Jugendspieler gerecht wird.

Rechtliche Grundlagen In den Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) als zuständigem Regionalverband sowie des Fußballverbandes SachsenAnhalt (FSA) bestehen keine spezifischen Regelungen hinsichtlich Probetrainings oder der Kontaktaufnahme zwischen Vereinen. Eine rechtliche Grundlage für die Verweigerung eines Probetrainings ist somit nicht gegeben.

 

Handlungsempfehlungen | Musterablauf

Der Fußballverband Sachsen-Anhalt und insbesondere der Jugendausschuss legen großen Wert auf einen fairen Umgang der Vereine untereinander. Aus diesem Grund wurden folgende Empfehlungen formuliert, deren Umsetzung in der Eigenverantwortung der beteiligten Vereine liegt:

• Ein Probetraining sollte ausschließlich stattfinden, wenn zuvor eine Abstimmung zwischen beiden Vereinen erfolgt ist.

• Die erste Kontaktaufnahme sollte stets durch den interessierten Verein beim/bei der Jugendleiter/in des aktuellen Vereins erfolgen. Hierbei wird die Nutzung des DFBnetPostfachs empfohlen

. • Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach einer Kontaktaufnahme über das DFBnet-Postfach keine Rückmeldung des aktuellen Vereins, gilt dies als Zustimmung zur weiteren Kontaktaufnahme.

• Die gemeinsame Terminfindung für ein Probetraining sollte die Interessen beider Vereine berücksichtigen

. • Eine schriftliche Einladung an die Eltern bzw. an die Spielerin oder den Spieler erfolgt anschließend durch den interessierten Verein.

• Eine Teilnahme am Probetraining ist nur mit Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten zulässig.

 

 

 Perspektiven Spielerinnen und Spieler / Eltern

• Beweggründe für ein Probetraining: geplanter Vereinswechsel aufgrund von Leistungsorientierung oder Unzufriedenheit im aktuellen Verein.

• Initiative: geht die Anfrage von der Spielerin/dem Spieler, den Eltern oder einem interessierten Verein aus?

• Möglichkeit zur Teilnahme an einem Probetraining ohne übermäßige bürokratische Hürden.

• Zeitpunkt des Probetrainings sollte den individuellen Wünschen entsprechen und zugleich die Vorgaben des interessierten Vereins berücksichtigen

• Probetrainings bei verschiedenen Vereinen sollen uneingeschränkt möglich sein.

• Eine generelle Verweigerungshaltung des aktuellen Vereins trägt nicht zur Zufriedenheit bei.

 

Perspektive aktueller Verein

• Möglicher Verlust einer Spielerin/eines Spielers infolge eines Probetrainings bzw. Vereinswechsels

• Sicherstellung des eigenen Trainingsangebots und des regulären Trainingsbetriebs.

• Willkürliche Einladungen durch interessierte Vereine ohne Zustimmung des aktuellen Vereins sind nicht erwünscht.

• Eltern sollen nicht eigenmächtig entscheiden, bei welchen Vereinen ihr Kind zusätzlich trainieren darf.

• Zustimmung zu einem Probetraining ist möglich, jedoch unter Berücksichtigung der Interessen des eigenen Vereins.

• Die sportliche Ausrichtung und die Interessen des eigenen Vereins haben Vorrang.

 

Perspektive interessierter Verein

• Ziel: Verstärkung und Verbesserung des Spielerkaders.

• Sicherstellung des eigenen Trainingsangebots und des Trainingsbetriebs für die bereits aktiven Spielerinnen und Spieler.

• Alle Beteiligten (Spielerinnen, Spieler, Eltern etc.) sollen über das Verfahren und die Umsetzung informiert werden.

• Die sportliche Ausrichtung und die Interessen des eigenen Vereins haben Vorrang

 

Fazit

• „Fair Play“ umfasst auch den Umgang mit Probetrainings.

• Unterschiedliche Sichtweisen sind zu berücksichtigen; gegenseitiges Verständnis sowie transparente und offene Kommunikation sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden.

• Vereine informieren Spielerinnen, Spieler und Eltern über die Voraussetzungen, unter denen einem Probetraining bei einem anderen Verein zugestimmt wird.

• Ebenso sollten die Rahmenbedingungen für Probetrainings im eigenen Verein klar definiert sein.

• Trainer*innen und Mannschaftsverantwortliche sind angehalten, jegliche persönliche Kontaktaufnahme zu jugendlichen Spielerinnen und Spielern zu unterlassen.